Samstag, 3. Dezember 2011

Verkehrsunfall – Motorradkleidung – Abzug neu für alt

Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradbekleidung beschädigt, so muss der Schädiger dem Geschädigten den Neupreis der Motorradbekleidung ersetzen, wenn diese nicht älter als 5 Jahre ist, da Motorradbekleidung eine sehr lange Lebensdauer besitzt. Ein Abzug neu für alt ist in diesen Fällen nicht vorzunehmen (AG Essen, Urteil vom 23.08.2005, Az: 24 C 436/04).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
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