Donnerstag, 8. Dezember 2011

Fristlose Kündigung trotz Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Kündigungsdatum
Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber trotz Freistellung von der Arbeitsleistung fristlos gekündigt werden, wenn vom Arbeitgeber schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen wurden, von denen der Arbeitgeber erst später Kenntnis erlangt (LAG Hessen, Urteil vom 29.08.2011, Az: 7 Sa 248/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/VdSjz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen