Fahrzeugführen mit offenen Sandalen verboten?
Das Fahren ohne bzw. ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht im Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt - derzeit nicht bußgeldbewehrt (OLG Bamberg, Beschluss vom 04.04.2007, Az: 3 Ss OWi 338/07).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
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