Freitag, 12. August 2011

Arbeitslosmeldung ohne Personalausweis zulässig?
Nach § 122 Abs. 1 SGB III hat sich der Arbeitslose persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Für die Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung ist es nicht erforderlich, dass sich der Arbeitslose durch ein Personenstandsdokument ausweist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011, Az: L 3 AL 236/11).
Rechtsanwälte Kotz – Sozialrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/jBTMZ

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen