Mietminderung bei Blei im Trinkwasser
Überschreitet der Bleigehalt im Trinkwasser einer Wohnung die Höchstwerte nach der Trinkwasserverordnung, so kann der Wohnungsmieter die Wohnungsmiete um 5 Prozent mindern (AG Hamburg, Urteil vom 28.2.2011, Az: 910 C 117/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
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