Montag, 15. August 2011

Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot – fristlose Kündigung?
Der Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot – ob als Wiederholungsfall oder als berechtigt festgestellter Erstfall – rechtfertigt an sich – nach Abmahnung – nach Auffassung des LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2010, Az.: 3 Sa 30/10, allenfalls eine rechtmäßige Kündigung.
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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