Samstag, 27. August 2011

Bilderklau für eBay-Auktion – Abmahnkosten nur 100 Euro
„Klaut“ ein privater eBay-Anbieter bei Dritten Fotos, um mit diesen für seinen angebotenen Artikel zu werben und wird er daraufhin vom Fotorechteinhaber abgemahnt, können lediglich Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro vom eBay-Anbieter verlangt werden (LG Köln, Beschluss vom 29.07.2011, Az.: 28 S 10/11).
Rechtsanwälte Kotz – Internetrechtsberatung
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