Arbeitszeugnis – Anspruch auf Dankes- und Zukunftsformel
Ein Arbeitnehmer hat in einem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel, wenn die dem Arbeitnehmer zustehende Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend“ signifikant hinausgeht und Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen bzw. der Bewerberauswahl relevant ist (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az: 12 Sa 974/10, Urteil vom 03.11.2010).
Rechtsanwälte Kotz – Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/ma1yu
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen