Kindertagesstättenvertrag – fristgerechte Kündigung
Eine in einem Kindertagesstättenvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten ist wirksam, da auf einen Kindertagesstättenvertrag die gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag Anwendung finden (AG München, Urteil vom 14.04.2011, Az: 222 C 8644/11).
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