Mittwoch, 10. August 2011

Schulschlägerei – dauerhafter Schulausschluss zulässig?
Zettelt ein Schüler eine Schlägerei an und verletzt er andere Mitschüler hierbei erheblich, kann die Schulde diesen Schüler sofort dauerhaft von der Schule ausschließen, ohne den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten zu müssen (VG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, Az: 7 L 616/11.KO).
Rechtsanwälte Kotz – Schulrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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