Mittwoch, 3. August 2011

Luxushandy für Zahnarzt nicht steuerlich absetzbar
Ein Zahnarzt kann ein Luxushandy für 5.200 Euro nicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, nach Ansicht des Gerichts reicht auch ein gewöhnliches Handy aus (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011, Az: 6 K 2137/10).
Rechtsanwälte Kotz – Medizinrechtsberatung
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