Kündigung eines Internet-System-Vertrags durch Auftraggeber
Ein Internet-System-Vertrag (Vermietung einer Internetpräsenz und Gestaltung sowie Programmierung einer Internetpräsenz etc.) kann als Werkvertrag nach der Rechtsprechung vom Auftraggeber grundsätzlich jederzeit gekündigt werden (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2011, Az: 7 O 311/10).
Rechtsanwälte Kotz – Internetrechtsberatung
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