Mittwoch, 24. August 2011

Einfangen entlaufener Hunde kann teuer werden
Müssen Polizeibeamte entlaufene Hunde wieder einfangen, muss der Eigentümer der Hunde die diesbezüglich angefallenen Kosten tragen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 22.08.2011, Az: 5 K 256/11.NW). Die Kostentragungspflicht des Hundeeigentümers besteht auch dann, wenn objektiv noch keine Gefahr von den Hunden ausgegangen ist.
Rechtsanwälte Kotz – Rechtsberatung
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