Montag, 13. Dezember 2010

AU-Bescheinigung nach 6wöchiger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ein Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber weitere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Legt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, so kann dieser das bestehende Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos kündigen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996, Az.: 3 Sa 449/95).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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