Montag, 13. Dezember 2010

Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung?
Vorsicht bei dem Kauf eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Zulassung! Vor dem Kauf eines solchen Kraftfahrzeugs muss man sich als Käufer die Originalankaufsrechnung des Verkäufers vorlegen lassen und überprüfen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs ist. Überprüft man diese Punkte nicht, so erwirbt man nicht gutgläubig Eigentum an dem Fahrzeug und der wahre Fahrzeugeigentümer kann die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen (OLG Koblenz, Az: 6 U 473/10, Urteil vom 13.12.2010).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/9ajUO

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen