Mittwoch, 22. Dezember 2010

Umgangsrecht von biologischen Vätern

Einem biologischen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind nicht verwehrt werden. Der biologische Vater ist eine enge Bezugsperson, so dass ihm ein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind bzw. seinen leiblichen Kindern zusteht (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.12.2010, Az: 20578/07).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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