Freitag, 24. Dezember 2010

Haftung eines Fahrzeugs mit Anhänger bei einem Verkehrsunfall

Besteht ein Fahrzeuggespann aus einem Fahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haften bei einem Unfall, welcher durch das Gespann verursacht wurde, in der Regel der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der Haftpflichtversicherer des Anhängers. Den Schaden haben diese im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen. Der Geschädigte kann jedoch jeweils vom Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der Haftpflichtversicherer des Anhängers die volle Schadenssumme fordern (BGH, Urteil vom 27.10. 2010, Az: IV ZR 279/08).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen