Mittwoch, 15. Dezember 2010

Familienhund – Umgangsrecht bei Trennung?

Leben die Ehegatten voneinander getrennt und lebt der in der Ehezeit angeschaffte Hund bei einem der Ehegatten, so steht dem anderen Ehegatten kein Umgangsrecht mit dem „Familienhund“ zu (OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2010, Az: II-10 WF 240/10). Nach Auffassung des OLG Hamm gibt es für einen Umgangsanspruch keine rechtliche Anspruchsgrundlage.
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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