Einzugsermächtigung – Nichtausführung und Bankgebühren
Eine Bank darf einem Kunden bei einer Unterrichtung über die Nichtausführung einer Einzugsermächtigung (Lastschrift) keine Bankgebühren in Rechnung stellen (LG Leipzig, Urteil vom 06.12.2010 - 08 O 1140/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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