Dienstag, 21. Dezember 2010

Beinbruch bei Weihnachtsfeier ein Arbeitsunfall?

Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier (im Fall keine offizielle Weihnachtsfeier) einen Unfall (im Fall Beinbruch im Bowlingcenter) so stellt dies einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall dar (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2010, Az: S 163 U 562/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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