Sonntag, 5. Dezember 2010

Mofa frisiert – Kfz-Versicherung im Schadensfall leistungsfrei

Verursacht der Fahrer eines frisierten Mofas (schneller als die zugelassene Geschwindigkeit von 25 km/h) einen Unfall und ist dieser nur im Besitz eines Mofaführerscheins, so ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mofas leistungsfrei (AG Eschweiler, Urteil vom 23.02.2010, Az: 21 C 429/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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