Dienstag, 14. Dezember 2010

Dienstwagen – Privatnutzungsanspruch bei langer Krankheit

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf, so stellt dies einen geldwerten Vorteil sowie einen Sachbezug dar. Ist der Arbeitnehmer langfristig erkrankt (arbeitgeberseitige Entgeltfortzahlung ist abgelaufen) hat er keinen Privatnutzungsanspruch mehr auf seinen Dienstwagen. Der Nutzungsanspruch des Arbeitsnehmers besteht nur für den Zeitraum, indem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt schuldet. Nach dem Auslaufen des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers, hat dieser keinen Privatnutzungsanspruch mehr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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