Dienstag, 7. Dezember 2010

Prozessvergleich – Anfechtung wegen Drohung durch Richter

Ein Prozessvergleich kann wegen Drohung angefochten werden, wenn der Richter z.B. nachfolgende Äußerungen tätigt: „Passen Sie auf, was Sie sagen; es wird sonst alles gegen Sie verwendet“; „Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann kriegen Sie sonst nur 10 oder 20 TEuro“, „Sie haben keine Chance, höchstens 20 %, Sie müssen das machen“; „Seien sie vernünftig. Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln“; „Ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab“; „Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen“ ; „Stimmen Sie dem jetzt endlich zu, ich will Mittag essen gehen“ (BAG, Urteil vom 12.05.2010, Az: 2 AZR 544/08).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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