Samstag, 18. Dezember 2010

Duzen am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch
Widerspricht ein Arbeitnehmer dem betrieblichen Verhaltenskodex des „Duzens“ unter Arbeitskollegen über einem längeren Zeitraum nicht, so wird dieser fester Bestandteil des Arbeitsvertrages des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf wieder gesiezt zu werden (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 29.07.1998, Az.: 14 Sa 1145/9).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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