Donnerstag, 23. Dezember 2010

Berufsunfähigkeitsrente ehemaliger Selbstständiger – Pfändungsschutz?

Nach § 850 b ZPO sind Renten nur bedingt pfändbar. § 850b ZPO umfaßt insoweit nicht nur Renten, Einkünfte und Bezüge von Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch von anderen Personen, insbesondere Selbständigen. Vom Pfändungsschutz sind auch Berufsunfähigkeitsrenten umfaßt, die ein ehemaliger Selbstständiger erhält (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2010, Az: XI ZR 132/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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