Elterngeldberechnung bei späteren Steuerrückerstattungen
Bei der Berechnung des Elterngeldes sind spätere Steuerrückerstattungen nicht zu berücksichtigen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2010, Az: L 5 EG 4/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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